Neuigkeiten im Fall Geeksisters gegen HGM-Press
Die meisten von Euch erinnern sich bestimmt noch an die Abmahnung, die das von Mitarbeitern von uns betriebene Blog Geeksisters erhalten hat. Ganz ganz kurze Zusammenfassung: Geeksisters hat ein Bild gepostet, welches unter anderem durch Blogs viral wurde und (vermutlich danach) von einer deutschen Firma lizenziert wurde, die daraufhin dann die Blogs abgemahnt hat. Mehr Details gibt es in unserem damaligen Beitrag.
Jetzt gibt es Neuigkeiten: Wir haben gewonnen :) Zumindest die erste Instanz, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und HGM könnte in Berufung gehen. HGM hatte ja bis zum 13.6.13 Zeit, noch weitere Informationen ans Gericht zu übermitteln. Das haben sie auch getan und zwar nicht zu knapp, insgesamt 15 Seiten weitere Begründung und dazu über 50 Seiten Anlagen. Darin standen durchaus ein paar interessante Dingen zu verschiedenen Aspekten:
Die juristische Bewertung:
Hier hat HGM die Klage vorerst verloren, da sie die sogenannte Rechtekette nicht lückenlos nachweisen konnten. Das genaue Problem war, dass HGM nur eMails von Frau Pitcher (der Fotografin) vorlegen konnte, die die Rechteübertragung an eine britische Firma (BNPS) beweisen sollten und diese britische Firma hat dann die Rechte an HGM übertragen. Da Frau Pitcher die Fotos aber vorher u.a. auf der Facebook-Seite ihrer Firma gepostet hat (damals freute sie sich ja auch noch über die kostenlose Werbung durch die Teilungen...), ging der Richter davon aus, dass die Rechte dafür bei der Firma von Frau Pitcher, der Northstar Cakes Ltd., gelegen haben müssen. Wenn das aber der Fall war, konnte Frau Pitcher als Privatperson die Rechte an den Fotos gar nicht weitergeben. Der Richter ging daher davon aus, dass HGM keine sogenannte Aktivlegitimation hatte. Die braucht man aber, um wg. einer illegalen Nutzung abmahnen bzw. klagen zu können. Aktivlegitimation hat man übrigens dann, wenn man die ausschließlichen Nutzungsrechte hat, d.h. es hätte auch nichts gebracht wenn Frau Pitcher die Rechte gleichzeitig an ihre Firma und an HGM bzw. die britische Firma weitergegeben hätte.
Die moralische Bewertung:
Hier vermuten wir bzw. die meisten Blogger ja, dass HGM die Bilder in diesem und anderen Fällen erst dann lizenziert hat, als die Blogger sie bereits verbreitet hatten. D.h., dass dann quasi die durch die Blogger verursachte Aufmerksamkeit genutzt wurde, um Bilder zu finden, die man dann später abmahnen konnte. Ganz klar war es nie, ob dies wirklich so passiert ist und leider geben die Dokumente, die HGM vor Gericht eingereicht hat, auch nicht wirklich Aufschluss darüber. Interessant ist aber, dass HGM behauptet, dass ihr Partner in Großbritannien zwischen dem 29.07.2012 and 08.08.2012 mit Frau Pitcher telefoniert hat. Am 29.07. hat Frau Pitcher die Bilder auf Facebook veröffentlicht und am 08.08. hat Ronny vom Kraftfuttermischwerk das Bild als erster in Deutschland gepostet. Vorher ist das Bild allerdings wohl auch ohne Quellenhinweis in britischen Zeitungen und auf 9gag aufgetaucht, Beweise haben wir dafür aber leider nicht. Um zu beurteilen, ob die britische Firma das Bild vor "der Internetszene" entdeckt hat, wäre es interesant gewesen zu erfahren, wann genau das Telefonat mit Frau Pitcher erfolgte. Evtl. hat HGM bzw. die britische Firma BNPS dies mit Absicht offen gelassen, indem ein Zeitraum und kein genauer Tag für das Telefonat angegeben wurde? HGM behauptet übrigens vor Gericht natürlich, dass sie nicht nachträglich Rechte an Internet-Hypes kaufen. Hinzu kommt aber natürlich sowieso, dass es selbstverständlich mehr als unschön ist, wenn sich ein Urheber erst über das Teilen seines Fotos freut, dieses dann aber irgendwann später kostenpflichtig abmahnen lässt....
Übrigens hat HGM in dem Gerichtsverfahren auch Rechnungen vom Verkauf ähnlicher Bilder vorgelegt. Teilweise wurden dabei Preise zwischen 1000 und 3000 EUR an HGM gezahlt! Interessant wäre, wie viel davon bei den Urhebern ankommt. Ich vermute, dass es nicht sehr viel ist... Die Höhe der Rechnungen verdeutlicht aber, dass HGM ein großes Interesse an der Aufrechterhaltung des Geschäfts mit derartigen Bildern hat und das geht wohl nur gegen uns Blogger, denn auch wir veröffentlichen ja sehr oft und sehr schnell solche Bilder, oft machen wir sie dadurch auch erst wirklich bekannt. Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass man nicht immer auf eine Antwort des Urhebers warten kann, bevor man ein Bild postet, da dann der Hype eventuell schon wieder vorbei ist. Ein ähnliches Problem hat HGM übrigens auch, denn sonst würden sie ja wirklich wasserdichte Verträge mit den Urhebern schließen und hätten dann wohl auch nicht vor Gericht solche Probleme bekommen.
Das Ganze zeigt also mal wieder: Wir brauchen eine Refom des Urheberrechts, um das Internet so zu erhalten, wie es ist! Natürlich sollen Urheber für Ihre Leistungen bezahlt werden, aber dieses muss deutlich einfacher werden. Wie wäre es denn z.B., wenn man beim Hochladen eines Bildes auch gleich festlegen müsste, was man für die Benutzung des Bildes gerne wie gezahlt bekommen möchte? Dann könnten diese Zahlungen auch direkt an die Urheber gehen und niemand könnte mehr Blogger abmahnen, die Dinge verbreiten, bei denen der Urheber ursprünglich mit dem Teilen einverstanden war. Wie geht es nun aber mit unserem Fall weiter? HGM hat noch bis Anfang August Zeit, Berufung einzulegen. Wenn sie dies nicht tun, wird das Urteil rechtskräftig und dann veröffentlichen wir es hier auch nochmal im Wortlaut. Wenn sie es tun (und bei Ronny von Kraftfuttermischwerk haben sie das schon), geht das Verfahren in die nächste Instanz. Allerdings dürfen da dann keine neuen Beweise mehr eingebracht werden, es sieht also wohl eher schlecht aus für HGM, noch zu gewinnen...